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4 Geräusche, die du sonntags nicht machen solltest

1. Rasenmähen

So wie das Staubsaugen oder „Kärchern“ des Balkons, ist auch Rasenmähen in den Ruhezeiten verboten. Es gilt grundsätzlich, dass sonntags keine lauten Geräusche im Garten und auf dem Balkon gemacht werden dürfen. Wenn sich in diesem Fall jemand beim Vermieter oder bei der Polizei beschwert, kann eine nicht zu kleine Geldbuße von der Stadt drohen – je nach Ausmaß des Lärms bis zu 5.000 Euro!

Sogenannte Rasenroboter dürfen, obwohl sie die Lärmgrenze von 59 Dezibel oftmals nicht überschreiten, dennoch nur werktags genutzt werden. Ein laufendes Gerichtsverfahren soll aber klären, ob die Roboter weiterhin als „Mäher“ gelten oder eine Sonderreglung möglich ist…

2. Wäschewaschen

Falls du die Tage davor nicht genügend Zeit hattest, deine Wäsche zu waschen, bietet sich ein Sonntagnachmittag dafür gut an. Dabei sollte man aber auf die Lautstärke der Waschmaschine achten. Vor allem ältere Modelle entwickeln hier zuweilen einen enormen Geräuschpegel. Übermäßig laut schleudernde Maschinen sollten am Ruhetag ausgeschaltet bleiben, denn diese können die Ruhe der umliegenden Nachbarn stören.

Handelt es sich jedoch um ein ruhigeres Modell, ist gegen eine Wäscheladung nichts einzuwenden. Die meisten modernen Maschinen halten den entsprechenden Richtwert von 30 bis 40 dB ein. Einige Geräte haben sogar eine „Nachtwasch“-Funktion, welche besonders leise wäscht.

siehe Fortsetzung auf der nächsten Seite

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