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4 Geräusche, die du sonntags nicht machen solltest

3. Bohren…


Bohren am Sonntag ist tatsächlich offiziell durch kein Gesetz der Bundesrepublik verboten. Jedoch kann man eigentlich in jeder Hausordnung von Mietwohnungen eine entsprechende Klausel zu den Ruhezeiten finden. Dort steht geschrieben, dass in den Ruhezeiten nur Geräusche in Zimmerlautstärke erlaubt sind. Wird diese Regel gebrochen, droht eine Abmahnung des Vermieters und nach wiederholter Ruhestörung kann es zu einer fristlosen Kündigung kommen.

siehe Fortsetzung auf der nächsten Seite

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